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Was bedeutet Mitbesitz?

 

Aus unserer Sicht braucht jeder Hund individuelle Aufmerksamkeit, Fürsorge und Pflege. Genau deshalb führen wir keine Großzucht, sondern eine kleine familiäre Zucht. Unsere Hunde sind vollwertige Familienmitglieder.

Um unseren Hunden gerecht zu werden, können wir jedoch nicht alle Hunde, die aus züchterischer Sicht besonders vielversprechend sind und unsere Zucht bereichern könnten, selbst behalten. In solchen Fällen besteht gelegentlich die Möglichkeit einer Mitbesitz-Vereinbarung, sofern beide Seiten sich das gut vorstellen können.

Dies ist keine Voraussetzung, um einen Welpen von uns zu bekommen, sondern lediglich eine Option, über die wir gemeinsam sprechen können. Bei einem Mitbesitz lebt der Hund ganz normal bei seinem neuen Besitzer und ist Teil seiner Familie. Auf dem Papier besteht zunächst ein gemeinsamer Besitz zwischen Züchter und Hundehalter. Ein vielversprechender Welpe wird in diesem Fall zu besonderen Konditionen abgegeben. Das Zuchtrecht liegt zunächst beim Züchter. Der Hundehalter verpflichtet sich im Gegenzug, den Hund – sofern er sich entsprechend positiv entwickelt – zuchtfertig zu machen.

Was bedeutet das konkret?

Wenn sich der Hund sehr gut entwickelt, werden in einem bestimmten Alter die erforderlichen Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt. Nach aktuellem Stand der Zuchtordnung gehören dazu beispielsweise:

  • zwei Ausstellungen mit mindestens der Bewertung „Sehr gut“

  • eine Untersuchung der Hüfte mittels digitaler Röntgenaufnahme ab einem Mindestalter von 15 Monaten

 

Die Kosten können dabei klar aufgeteilt werden:
Alle Kosten, die direkt mit der Zuchtzulassung und züchterischen Tätigkeiten zusammenhängen, übernehmen wir als Züchter. Die laufenden Kosten des Hundes im Alltag liegen beim Hundehalter. Eine Mitgliedschaft im Zuchtverband ist für den Miteigentümer nicht erforderlich.

Bei Hündinnen

Bei einer Mitbesitz-Vereinbarung mit einer Hündin haben wir als Züchter das Recht, sie für ein oder zwei Würfe (je nach individueller Absprache) zu uns zu holen. Danach endet der züchterische Einsatz, und die Hündin geht vollständig in den alleinigen Besitz des Hundehalters über. Selbstverständlich werden alle Details transparent in einem Vertrag festgehalten, der die Rechte und Pflichten beider Seiten klar regelt.

Zusammenarbeit und Vertrauen

Wie man sieht, basiert eine solche Vereinbarung vor allem auf gegenseitigem Vertrauen. Uns ist wichtig, dass sich beide Seiten mit dieser Form der Zusammenarbeit wohlfühlen. Als Züchter stehen wir unseren Hundehaltern jederzeit unterstützend zur Seite. Wir begleiten gerne bei Fragen rund um Erziehung, Fütterung oder Entwicklung des Hundes und teilen unsere langjährige Erfahrung. Wenn es uns möglich ist, übernehmen wir auch gerne einmal die Urlaubsbetreuung.

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